Präambel
Die Erteilung einer Bestellung setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Kunden und den Verzicht auf andere Einkaufsbedingungen voraus, mit Ausnahme der ausdrücklichen und vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von ASERTI Electronic.
ASERTI Electronic behält sich das Recht vor, diese Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung werden die am Tag der Bestellung geltenden allgemeinen Verkaufsbedingungen angewendet.
Artikel I: Vorbemerkung
Die folgenden Verkaufsbedingungen bestimmen die Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind, und uns. Die Annahme unserer Angebote durch einen Kunden bedeutet das Einverständnis mit diesen Bedingungen. Mit abweichenden Bedingungen des Kunden sind wir nicht einverstanden, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Artikel II: Geistiges Eigentum
Jede technische Studie als Basis eines Angebots unsererseits oder während des Ausführungsprozesses, Dokumente und Zeichnungen aller Art, bleiben das geistige Eigentum unserer Firma und dürfen seitens des Empfängers nicht an Dritte weitergeleitet oder anderweitig verwandt werden, ohne dass ASERTI Electronic GmbH vorher dazu ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat.
Artikel III: Zustandekommen des Vertrags/Vertragabschluss
Durch individuelle, schriftliche Angebote können die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gegebenenfalls ergänzt oder geändert werden und es entstehen verbindliche Angebote unseres Unternehmens. Im Falle einer vom Käufer zugesandten Bestellung deren Inhalt mit unserem Angebot nicht übereinstimmt, wird diese erst für verbindlich, wenn und soweit wir schriftlich zugestimmt haben.
Artikel IV: Annahme der Bestellung und Leistungsfrist
Die im Angebot angegebenen Fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Nur wenn Leistungsfristen ausdrücklich und schriftlich von uns zugestimmt worden sind, gelten diese als verbindliche Vertragsfristen.
Artikel V: Verpackung, Transport, Versicherung
Für Material, das nicht von uns selbst installiert oder transportiert wird, geht die Gefahr mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Empfänger über.
Sofern nichts Besonderes vereinbart wird, sind die Verpackungs- und Frachtkosten nicht in unserem Angebot enthalten, sondern werden gesondert berechnet.
Artikel VI: Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller (auch künftigen) Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung fälliger Forderungen, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen.
Für zwischenzeitlich eingetretenen Verlust oder Verschlechterung bleibt der Käufer jedoch haftbar.
Artikel VII: Preis, Mehrwertsteuersatz, Zahlungsbedingungen, Fälligkeitsklausel
1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Es findet derjenige Mehrwertsteuersatz Anwendung, der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültig ist.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kosten-Erhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Material-Preisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
3. Alle unsere Forderungen sind sofort fällig und unverzüglich nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware bzw. Leistungserbringung zu zahlen. Bei Werk- und Werklieferungsleistungen besteht Anspruch auf Abschlagzahlungen, wobei die erbrachten Leistungen nachzuweisen sind.
Bei Pauschalverträgen entfällt die Nachweispflicht auch für Abschläge, soweit nicht individuell die Erfüllung bestimmter Leistungsziele und die Art und Weise ihrer Bemessung vereinbart wurden.
Zahlt der Kunde nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit, kommt er in Verzug.Die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
Forderungen sind während des Verzugs zu verzinsen. Für Unternehmer beträgt der Verzugszinssatz jährlich acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Einlösung entgegen.Alle daraus resultierenden Spesen, Gebühren und Kosten hat der Kunde zu tragen.
4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Darüber hinaus kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Der Kunde darf einzelne oder alle Rechte aus dem mit uns geschlossenen Vertrag nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung übertragen.
Artikel VIII: Abnahme und Mängelrüge
Im Falle der Aushändigung der zu liefernden oder zu bearbeitenden Teile durch Dritte (z.B. Transporteure) erklärt der Kunde die Abnahme der Lieferung/Leistung durch deren widerspruchslose Entgegennahmen.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, insbesondere auch auf offensichtliche Fehlmengen oder Beschädigungen, zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, uns gegenüber schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei nicht offensichtlichen (verborgenen) Mängeln ist der Unternehmer verpflichtet, diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb der Verjährungsfrist gemäß nachstehendem Art. XI uns gegenüber schriftlich zu rügen.
Transportschäden sind außerdem ggf. beim Spediteur/ausliefernden Transportunternehmen geltend zu machen.
Artikel IX: Gewährleistung
1. Für die Rechte des Kunden bei Mängeln (Mängelansprüche) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit von Waren und Leistungen gelten unsere als solche bezeichneten „Produkt- oder Leistungsbeschreibungen“, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen wurden.
3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, gewährleisten wir entsprechend den anerkannten Regeln der Technik. Wir haften nicht für öffentliche Äußerungen (z.B. Werbeaussagen und Kennzeichnungen) Dritter, bei Warenlieferungen insbesondere nicht des Herstellers. Eine Haftung für fehlerhafte Montageanleitungen ist ausgeschlossen.
Unterlässt der Kunde die vorstehend bestimmten Rügen, ist unsere Haftung für den nicht gerügten Mangel ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Beweislast für Einhaltung und Rechtzeitigkeit der Rügeerhebung, sowie für das Vorliegen und den Zeitpunkt der Feststellung eines Mangels.
4. Ist die gelieferte Sache oder Leistung mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach den gesetzlichen Vorschriften beseitigen. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
Die Zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir.
5. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, ist sie unmöglich oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzliche Vorschriften entbehrlich, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Minderung entfällt der Anspruch des Kunden auf Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Erbringung einer mangelfreien Leistung.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen werden nur im Rahmen des nachfolgenden Art. X gewährt, im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
6. Ist der Kunde Unternehmer und wurde die von uns an ihn gelieferte, neu hergestellte Ware an einen Verbraucher verkauft, so gelten für die Mängelansprüche unseres Kunden ergänzend zu vorstehenden Ziffern 4 und 5 folgende Regelungen:
6.1 Die gesetzliche Beweiserleichterung zugunsten des Kunden über den Zeitpunkt des Vorliegens des Mangels (§§ 478 Abs. 3, 476 BGB) gilt außer in den gesetzlich geregelten Fällen auch dann nicht, wenn zwischen dem Gefahrübergang auf unseren Kunden und dem Gefahrübergang auf den Käufer des Kunden ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten liegt.
6.2 Die Nacherfüllungsrechte des Kunden gemäß Ziffer 4. gelten mit folgender Maßgabe:
Der Kunde kann von uns die Art der Nacherfüllung verlangen, die er seinem Käufer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Verweigerungsrechte des Kunden – schuldet. Unser Wahlrecht gemäß Ziffer 4. gilt insoweit nicht. Unser Kunde ist berechtigt, diesen Nacherfüllungsanspruch an seinen Käufer abzutreten, jedoch nur erfüllungs- oder/und sicherungshalber, d.h. unbeschadet seiner eigenen Forthaftung gegenüber dem Käufer. Eine Abtretung an Erfüllung statt ist unwirksam. Unser Recht, diese Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
Artikel X: Haftung
1. Bei Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel bestehen oder die einen über die Mangelhaftigkeit hinausgehenden Schaden verursacht haben, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Gegenüber unserem Kunden haben wir Arglist, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Darüber hinaus haben wir auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schadensbegrenzt.
Ansprüche des Kunden aus von uns übernommenen Garantien sowie dem Produkthaftungsgesetz bleiben in jedem Fall unberührt.
3. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, kann der Kunde – bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen – nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
Artikel XI: Verjährung
1.a.) Bei Reparaturen elektrischer oder elektronischer Bauteile (Platinen) beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate.
b.) Bei Leistungen oder Lieferungen für maschinelle oder elektrotechnische/elektronische Anlagen beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, es sei denn, es handelt sich um bloße Wartungs- und/oder Instandhaltungsarbeiten an derartigen Anlagen. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre.
Ist es nicht zur Abnahme bzw. Ablieferung gekommen, beginnt die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Vorgenannte Verjährungsfristen gelten auch für konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
2. Darüber hinaus gilt in folgenden Fällen die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist:
- Für Mängelansprüche, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben.
- Für Rücktrittsansprüche des Kunden im Rahmen einer Lieferkette (Art. IX.),
- für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für sonstige Schadensersatzansprüche aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung,
- für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
- für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung sonstiger wesentlicher Vertragspflichten.
3. Alle übrigen, in den vorstehenden Ziffern 1. und 2. nicht genannten Ansprüche und Rechte des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren in einem Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme. Ist es hierzu nicht gekommen, beginnt die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen gehen vor.
Artikel XII: Rechtswahl, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
1. Für diese allgemeinen Bedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß § 5 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Sindelfingen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die betroffene Regelung durch eine solche zu ersetzen, die deren wirtschaftlich gewolltem Zweck in rechtlich einwandfreier Weise am nächsten kommt.